Zahnimplantate sind für Sie als Patient, ob jung oder alt, immer mit hohen Kosten verbunden. Wie viel Ihre Krankenkasse für Rentenversicherte von diesen Kosten übernimmt, richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Schon die Tatsache, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind, spielt eine Rolle. Ihre Teilnahme an den jährlichen Zahnvorsorgeuntersuchungen wird ebenfalls berücksichtigt. Dies können Sie durch Ihr abgestempeltes Bonusheft belegen.
Ihre gesetzliche Krankenkasse benötigt für die Ermittlung Ihres persönlichen Zuschusses den Heil- und Kostenplan für die geplante Zahnimplantation. Ihr Bonusheft müssen Sie vorlegen und Information über Ihre sämtlichen Bruttoeinkünfte geben. Zu Ihren Einkünften gehören neben Ihrer Rente, auch erhaltene Unterhaltszahlungen, Arbeitslosengeld, Krankengeld und anderweitige Einnahmen. Ihre Nebeneinkünfte oder Kapitalerträge, Ihre Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erhöhen Ihre Einkünfte ebenfalls. Aus der Summe aller Einkünfte errechnet Ihre Krankenkasse die Grundlage Ihrer eigenen Kosten an Ihrem Zahnimplantat. Im Bewilligungsbescheid Ihrer Krankenkasse wird Ihnen dieser Eigenanteil genannt.
Beziehen Sie nur eine geringe Rente, haben Sie aber die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenbefreiung für die Zuzahlung bei Ihrer Krankenkasse zu stellen. Bitte erkundigen Sie vor dem Einreichen Ihres Heil- und Kostenplans über die Höhe der Grenzen im Bruttoeinkommen. Diese beginnen in einem Ein-Personen-Haushalt zurzeit bei 1050 Euro und steigen in Anknüpfung an die Personenanzahl in Ihrem Haushalt. Liegen Sie unter den Berechnungsgrenzen, stellen Sie mit der Einreichung gleichzeitig Ihren Antrag auf Kostenbefreiung. Die Befreiung der Zuzahlung wird Ihnen von Ihrer Krankenkasse mit dem Bewilligungsbescheid mitgeteilt.
Quelle: Youtube.com
Haben Sie eine bestehende private Zahnzusatzversicherung, übernimmt diese einen weiteren Anteil Ihres zu zahlenden Eigenanteils, sofern Sie ihn zu leisten haben. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre Zusatzversicherung. Ihre Zahnzusatzversicherung muss jedoch bereits über einen längeren Zeitraum bestehen. Sollten Sie als Rentner nun darüber nachdenken, erst jetzt vor der Behandlung eine Zusatzversicherung abzuschließen, kann es Ihnen passieren, dass Sie vom Versicherer abgelehnt werden. Alter, Zahnbefund und ungeschlossene Zahnlücken sind die Kriterien für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Außerdem ist es für diese Überlegung wichtig für Sie zu wissen, dass sich der monatliche Beitrag nach Ihrem Alter richtet und somit Kosten- und Nutzen der Zusatzversicherung möglicherweise keinen Sinn machen.
Die Erfahrung anderer Patienten rund um die Bürokratie der Implantationskosten:
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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