Wer einen Zahnersatz (Kosten) benötigt, der sollte sich darauf verlassen können, dass die Zahnkrone,
die Zahnbrücke oder das Zahnimplantat auch wirklich richtig sitzt. Häufig ist es auch nicht
der Sitz des Zahnersatzes, der Anlass zur Reklamation gibt, sondern die Optik. Denn erst im
Nachhinein wird dem Betroffenen bewusst, wie schrecklich der Zahnersatz aussieht und
ärgert sich, warum er sich nicht für einen höherwertigen Zahnersatz wie Inlays oder
Implantate entschieden hat. Doch auch Implantate und Inlays können schrecklich aussehen.
Grund dafür kann auch ein Bearbeitungsfehler im Zahnlabor sein.
85 % haben sich noch nie bei einer Zahnarztkammer beschwert. Hingegen
15% sind der Meinung, dass sie er hätten machen müssen.
Vielleicht wurde hier die
falsche Farbe gewählt oder es gibt einen gravierenden Materialfehler. Schon aufgrund der
Tatsache, dass der Patient für seinen Zahnersatz viel gezahlt hat, möchte er natürlich eine gute
Arbeit sehen.
Wenn der Zahnersatz schrecklich aussieht, dann liegt eine eindeutige Pflichtverletzung des
Zahnarztes vor. Doch diese muss der Patient diesem erst einmal beweisen und den Schaden
geltend machen. Auf der Basis von dieser Pflichtverletzung kann der Patient vom Zahnarzt
eine "Nacherfüllung" verlangen. Dabei entscheidet der Zahnarzt ob er nachbessert oder ob er
einen Ersatz anfertigt. Für den Fall, dass die ästhetischen Probleme danach immer noch
bestehen bzw. der Zahnarzt die Nachbesserung verweigert, kann der Patient jederzeit die
Behandlung abbrechen und den Zahnarzt wechseln. Doch dies kann bei einem GKV-
Versicherten erst geschehen, wenn er mit der Krankenkasse darüber Rücksprache gehalten
hat.
23 % unserer Leser haben bereits eine Nachbesserung beim Zahnarzt eingefordert.
Für den Fall, dass mit dem Zahnarzt gar nicht zu reden ist, bietet es sich an die
Zahnärztekammer einzuschalten, damit man dort um einen Beschwerdehilfe ersucht bzw. dort
einen Beschwerde einreicht. Im besten Fall kommt es im Zuge dieser Beschwerde gleich zu
einer Kostenübernahme durch die Haftpflichtversicherung des Zahnarztes. Die Goldene Regel
aber lautet: Erst mit dem Zahnarzt reden und dann mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen
und sich erst danach beschweren. Man muss in diesem Fall also den Dienstweg einhalten.
Wenn alles auf einen Behandlungsfehler hinweist, dann wird ein Zahnersatz Gutachterverfahren
eingeleitet. Eingeschaltet wird unter Umständen auch eine Schlichtungsstelle. Der Patient
sollte auf jeden Fall diesen Weg zunächst beschreiten. Denn der direkte Gang vor Gericht und
die Strategie, die Anwälte in der Regel vorschlagen, können die Auseinandersetzung
komplizieren und das Verfahren in die Länge ziehen. Denn die deutschen Gerichte sind eh
schon mit vielen Klagen überfordert.
Allerdings ist es in einigen Fällen schon sinnvoll einen Anwalt wenigstens für die Beratung
zu haben. Denn der Patient muss dem Zahnarzt schließlich den Schaden nachweisen. Doch
dies kann im Zweifelsfall tatsächlich nur ein Gutachter tun. Für den Fall, dass es tatsächlich
zu einem Prozess kommt, wird der Gutachter vom Gericht bestellt. Doch so viel sei gesagt:
Das kann dann dauern bis dieser ein Gutachten vorliegt und bis sich der Richter darin
eingelesen hat, kann nochmals viel Zeit vergehen.
Nur ca. 25 % wissen, dass es ein Gutachter für Zahnersatz Behandlungen gibt.
Das Problem ist, dass der Schaden in dieser
Zeit nicht behoben werden darf. Das heißt der Patient wird nach wie vor unter seinem
ästhetisch bzw. medizinisch nicht vertretbaren defekten Zahnersatz zu leiden haben. Denn für
die Beweisführung vor Gericht ist es erforderlich, dass die Beweise unverändert bleiben. Das
heißt eine Behandlung des Problems kann dann über Monate (wenn nicht gar über Jahre)
nicht in Frage kommen.
Eine Alternative zu diesem Verfahren ist das „selbstständige Beweisverfahren“. Dieses Verfahren ermöglicht eine zügige Beweissicherung, auch ohne Klage. Hier wird das Verfahren beim Amtsgericht beantragt, wobei die Kosten für das Verfahren durch die Rechtsschutzversicherung des Patienten übernommen werden meist. Am besten ist allerdings eine außergerichtliche Einigung. Wichtig ist zu überlegen wie der Patient am besten und am schnellsten zu einem ästhetisch einwandfreien und passenden Zahnersatz kommt. Und auch, dass die Behandlung nicht unnötig lange verzögert wird. Hierdurch besteht nämlich die Gefahr, dass noch weitere Schäden entstehen.
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