Kosten beim Zahnarzt

Wie Behandlungsfehler vom Zahnarzt nachweisen ?

Ob ein Zahnarzt gute oder schlechte Arbeit abgeliefert hat, das entscheidet sich meist erst nach einigen Wochen oder auch Monaten. Denn viele Zahnbehandlungen benötigen erst einmal eine längere Zeit, um einzuheilen. Erst dann treten häufig Probleme auf. Doch wie kann man letztlich einen Behandlungsfehler vom Zahnarzt diesem nachweisen? Denn für den Patienten kann ein Behandlungsfehler des Zahnarztes unangenehme Folgen haben. Denn es können hierdurch Folgekosten verursacht werden, die für den Betroffenen sehr gewaltig sein können. Doch auch für seine Krankenkasse kann dies unangenehme Folgen haben. Dabei ist der Zahnarzt ist normalerweise dazu verpflichtet, medizinisch notwendige und sinnvolle Behandlungen vorzunehmen und diese auch korrekt durchzuführen. Doch leider ist dies nicht immer der Fall. So kommt es, dass sich Jahr für Jahr tausende von Patienten beschweren.



Zahnarztwechsel während Zahnbehandlung
Stolze 47 % haben während einer laufenden Zahnbehandlung ihren
Zahnarzt gewechselt.



Zunächst beim Zahnarzt...

Der erste Gang, der gemacht werden sollte im Rahmen der Beweisführung ist hin zu dem Zahnarzt, der für den Behandlungsfehler schuld ist und diesen zur Rede zu stellen. Wenn dieser den Fehler nicht eingesteht, hat der Patient das Recht die Herausgabe von seinen Akten zu verlangen. Dies kann er unter anderem auch mit der Unterstützung seiner Krankenkasse tun.

Alle Fragen und Antworten über Fehler beim Zahnarzt

Frage Antwort
Zahnersatz fehlerhaft - welche Möglichkeiten haben Sie ? Bestätigt das Gutachten der gesetzlichen Krankenkasse Mängel, haben Sie Anspruch auf Nachbesserung bzw. auf Neuanfertigung, falls die Nachbesserung unzumutbar ist. Alternativ zur Übernahme der Nachbehandlungskosten kann man das Honorar zurückverlangen und außerdem Schmerzensgeld einfordern.
Muss man Abrechnungsfehler des Zahnarztes akzeptieren ? Nein, die Rechnung kann korrigiert werden.
Welche Ansprüche für Patienten bei fehlerhaften Zahnersatz ? Falls Behandlungsfehler vorliegen, können Privatpatienten das Arzthonorar zurückverlangen. In allen Fällen haftet der Arzt zwei Jahre lang und muss in dieser Zeit nachbessern.
Liegt ein Behandlungsfehler vor wenn Zahnbrücke herausbricht ? Möglicherweise ja, das kann dann in einem Gutachten geklärt werden. Vielleicht hat sich aber auch die Knochensubstanz des Patienten geändert oder es liegt an falschem Essverhalten.
Erstatten von Behandlungskosten bei fehlerhafter Zahnbehandlung ? Falls Behandlungsfehler vorliegen, können Privatpatienten das Arzthonorar zurückverlangen.
Gibt es ein Musterschreiben an Zahnarzt für fehlerhafte Zahnbehandlung ? Für Schmerzensgeld, ja.
Wer kann helfen bei fehlerhaften Zahnbehandlungen ? Der Zahnarzt, die Krankenkasse und letztendlich auch die Schlichtungsstellen bei den jeweiligen Landes- oder Bezirkszahnärztekammern helfen.
Gibt es eine Beschwerdestelle für fehlerhaft erstellten Zahnersatz ? Gesetzlich Versicherte sollten sich an ihre Krankenkasse wenden, die kann ein Begutachtungsverfahren einleiten. Zahnärztekammern bieten mit ihren Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für Arzthaftungsstreitigkeiten eine kostenlose außergerichtliche Streitschlichtung und Expertengutachten an.
Was sind die häufigsten Fehler bei Zahnärzten ? Bei Karies- und Wurzelbehandlungen treten die meisten Fehler auf.
Ist eine undichte Zahnkrone ein Fehler des Zahnarztes ? Meist handelt es sich um Materialfehler, die erst nach dem Tragen auftreten und unter Umständen vom Arzt daher nicht vor der Behandlung erkannt werden können.
Kostenersatz wegen fehlerhafter Zahnarztbehandlung möglich ? Falls Behandlungsfehler vorliegen, können Privatpatienten das Arzthonorar zurückverlangen. In allen Fällen haftet der Arzt zwei Jahre lang und muss in dieser Zeit nachbessern, was die gesetzliche KV übernimmt.
Materialfehler bei Zahnersatz - wer kommt dafür auf ? Der Zahnarzt muss das Dentallabor ansprechen, das für die Herstellung verantwortlich ist und dann für eine Nachbesserung sorgen.
Muss die Kostenerstattung bei fehlerhaften Zahnersatz sofort erfolgen? Ja
Nach Zahnbehandlung ist ein Zahn abgebrochen durch Zahnarztfehler - was jetzt ? Den Zahnarzt ansprechen, im Zweifelsfall die Krankenkasse verständigen.
Hat man Schadenersatzansprüche bei fehlerhaften Zahnbehandlungen ? Ja
Sprachfehler durch Fehlbehandlung - was jetzt ? Den Zahnarzt auf einen möglichen Behandlungsfehler durch ein nicht sachgerecht beschaffenes oder nicht sachgerecht eingesetztes Implantat ansprechen, im Zweifelsfall die Krankenkasse verständigen.
wann genau ist eine Zahnbehandlung fehlerhaft ? Behandlungsfehler liegen vor, wenn das Vorgehen nicht dem ärztlichen Standard entspricht. Dadurch entstehen dem Patienten eventuell Schmerzen oder finanzielle Schäden.
was tun wenn Zahnarzt die Fehler im Gutachten nicht beseitigt ? Nach Rücksprache mit der Krankenkasse neuen Zahnarzt konsultieren.
wie viel zeit muß ich Zahnarzt geben um Fehler beseitigen ? Der Zahnarzt haftet in der Regel zwei Jahre lang für seine Fehler.
Zahnarztpfusch, muss ich ihm eine Chance geben um den Fehler auszubessern ? Das müssen Sie nicht, aber von der gesetzlichen KV werden die Kosten meist nur für denselben Arzt übernommen.
Zahnersatz fehlerhaft, wie bekomme ich mein Geld zurück ? Alternativ zur Übernahme der Nachbehandlungskosten kann man das Honorar zurückverlangen und außerdem Schmerzensgeld einfordern, dazu sollte man den Arzt ansprechen und die Krankenkasse einschalten. Kostenfrei helfen auch die Zahnärztekammern.
Zahnprothesen Anpassung fehlerhaft - was jetzt ? Zunächst beim Arzt Nachbesserung oder Ersatz verlangen, im Zweifelsfall die Krankenkasse einschalten.
Wie sollte ich genau vorgehen im Falle eines Zahnarztfehlers ? 1. Den Zahnarzt ansprechen.
2. Rücksprache mit der Gesetzlichen Krankenkasse halten.
3. An Schlichtungsstellen bei den jeweiligen Landes- oder Bezirkszahnärztekammern wenden


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Denn auch diese ist daran interessiert, dass keine weiteren unnötigen Kosten entstehen. Allerdings ist das Vertrauensverhältnis von einem Patienten zu seinem Zahnarzt häufig nicht mehr vorhanden, wenn ein Behandlungsfehler vorliegt. In diesem Fall gibt es aber die Möglichkeit den Zahnarzt zu wechseln.



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52 % denken an einen Zahnarztwechsel, weil sie sich von
Ihrem Zahnarzt abkassiert fühlen.



Zu einem fremden Zahnarzt gehen und Beweise sichern

Dies ist vor allem auch im Rahmen der Notfallbehandlung möglich, aber natürlich auch dann, wenn das Vertrauensverhältnis des Patienten zum behandelnden Zahnarzt maßgeblich erschüttert ist. Die Beweissicherung geschieht dabei dadurch, dass der neue Zahnarzt die Patientenunterlagen anfordert. Handelt es sich um einen "Garantiefall", wie bei einem Zahnersatz, sollte der Patient allerdings zuvor seine Krankenkasse informieren. Denn eigentlich ist für die Garantieleistung der zuvor behandelnde Zahnarzt zuständig.

Schon mal bei Zahnarztkammer beschwert
85 % haben sich noch nie bei einer Zahnarztkammer beschwert. Hingegen
15% sind der Meinung, dass sie er hätten machen müssen.



Gegen den Behandlungsfehler setzt sich dieser allerdings meist zu Wehr. Wenn es zumutbar ist, sollte der Behandlungsfehler im Originalzustand so lange wie möglich erhalten bleiben - im Sinne der Beweissicherung. Hier ist die Krankenkasse zu befragen, was am besten gemacht sollte. Denn es gibt in Deutschland keine Zentralstelle für die Beschwerde von zahnärztlichen Behandlungsfehlern.



Zahnarzt verklagt
8 % unserer Leser haben mal ihren Zahnarzt verklagt.


Ab zur Kassenzahnärztlichen Vereinigung

Die Krankenkasse wird zudem den Patienten darauf hinweisen, dass er möglichst die Kassenzahnärztliche Vereinigung wegen dem Behandlungsfehler anschreibt. In den meisten Fällen schickt diese einen Gutachter bzw. die Krankenkasse wird dessen Beauftragung übernehmen, um darüber ein Gutachten erstellen zu lassen, ob es sich auch wirklich um einen Behandlungsfehler handelt. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung steht dabei zwar auf der Seite des organisierten Zahnarztes, muss aber auch an die Interessen des Patienten denken, der schließlich einen Behandlungsfehler zu erleiden hat.


Der Gutachter

Um ein Gutachten zu erhalten bei einem Behandlungsfehler ist es meist nötig, dass der Patient vom Gutachter noch einmal untersucht wird. Der Gutachter stellt dann das Gutachten und gibt der Krankenkasse und dem behandelnden Zahnarzt darüber Kenntnis. Auch die ist eine Art von Beweissicherung. Denn wenn das Gutachten besagt, dass ein Behandlungsfehler vorlag, hat der Patient eigentlich den mit besten Beweis in der Hand, dass eine Garantieleistung erfolgen muss und der Zahnarzt einen offenkundigen Fehler gemacht hat.

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Nur ca. 25 % wissen, dass es ein Gutachter für Zahnersatz Behandlungen gibt.


Das Gutachten von einem Gutachter in der 1. Instanz kann dabei durch einen weiteren Gutachter - den Obergutachter - durchaus wiederlegt werden im Rahmen des weiteren Gutachterverfahrens.

Schlichtungsverfahren und Gerichtsverfahren

Es gibt allerdings auch Fälle, in denen der Zahnarzt gegen das erstellte Gutachten Einspruch einlegt. Da es für den Patienten dann meist nicht mehr zumutbar wird länger mit der Behandlung zu warten, wird von dem inzwischen eventuell beauftragten Anwalt des Patienten ein Schlichtungsverfahren beantragt. Diesem stimmt in der Regel auch die Krankenkasse und auch die Kassenzahnärztliche Vereinigung zu. Gehandelt wird dabei schließlich im Sinne des Patienten und unter Wahrung der Patientenrechte. Denn danach hat der Patient das Recht auf einen zügigen Ablauf des Verfahrens. In einigen Fällen kommt es aber auch zu einer Gerichtsverhandlung, wobei der Zahnarzt dann auch selbst natürlich entsprechende Beweise vorlegen muss.

Muster fehlerhafte Zahnbehandlung beanstanden beim Zahnarzt

Gelingt es Ihnen nicht, sich mit dem Zahnarzt außergerichtlich zu einigen, bleibt nur noch der Weg über die Klage. Falls es dabei um Forderungen ab 5.000 € geht, sind sie gezwungen, einen Anwalt zu nehmen. Liegt der Streitwert darunter, können Sie ohne Anwalt für Ihr Recht eintreten. Doch bevor es so weit ist, nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Zahnarzt auf und informieren ihn schriftlich darüber, was Sie zu bemängeln haben. Und so könnte der Text für die Beanstandung einer fehlerhaften Zahnbehandlung aussehen:

-Sehr geehrter Herr XY,

Sie haben am XX.XX.XXXX ein Implantat im Unterkiefer gesetzt. Trotz mehrfachen Nachbesserns sind die Beschwerden nicht zurückgegangen. Ich gehe deshalb von einem Behandlungsfehler aus. Die Kosten für den Einbau des Implantats lagen bei XXXX €. Die Leistung ist meines Erachtens nicht korrekt erbracht, deshalb bitte ich bis zum XX.XX.XXXX um endgültige Nachbesserung des verursachten Fehlers. Sollten Sie der Aufforderung nicht nachkommen und den Fehler nicht beheben, werde ich weitere Schritte in Erwägung ziehen. (alternativ: deshalb fordere ich das bereits bezahlte Honorar in Höhe von XXXX. € bis zum XX.XX.XXXX zurück.)

Mit freundlichen Grüßen-



  Beanstandung fehlerhafte Zahnbehandlung - Vorlage und Muster

Weiterführende Infos zu Behandlungsfehler:

Was tun bei Zahnarztpfusch ?

Wo kann ich mich über den Zahnarzt beschweren ?

Wie am besten eine Zahnarztbehandlung reklamieren ?

Nachbesserung beim Zahnarzt

Was bedeutet die Regelversorgung ?

Inwiefern kann dir die Zahnärztekammer weiterhelfen ?

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Schmerzensgeld - eine Urteilssammlung von A bis Z (Akademische ArbeitsgemeinschaftVerlag)

Zähne: Was tun bei Pfusch? Rechte durchsetzen (Stiftung Warentest)

Patienten im Mittelpunkt - Die zahnärztliche Patientenberatung in Deutschland (Bundeszahnärztekammer)

Zahnärztliche Patientenberatung Jahresbericht 2016 (Bundeszahnärztekammer)


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500 bis 2.000 Euro betragen die Zahnprothesen Kosten

500 bis 1.200 Euro betragen die Zahnkrone Kosten

900 bis 4.100 Euro betragen die Zahnimplantate Kosten

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63 % finden die Zahnersatz Härtefallregelung gerecht.

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