Kosten beim Zahnarzt

Welche Zuschüsse für Zahnersatz gibt es vom Amt ?


» Bei Geringverdienern und Menschen ohne Einkommen tritt beim Zahnersatz die Härtefallregelung in Kraft.

» In dem Fall übernimmt die Krankenkasse den doppelten Festzuschuss oder bezahlt die Regelversorgung vollständig.

» In einer Umfrage geben nur 25 Prozent der Befragten an, das System der Regelversorgung und Eigenbeteiligung zu verstehen.

» Um als Härtefall zu gelten, vermerkt der Zahnarzt diesen Umstand im Heil- und Kostenplan.

» In der Statistik geben 97,6 Prozent der Umfrageteilnehmer an, die Krankenkassen sollten den Zahnersatz generell stärker bezuschussen.

» Liegt das Einkommen der Patienten knapp über der Mindesteinkommensgrenze, kann der gleitende Härtefallsatz zur Anwendung kommen.

» Über 60 Prozent der Befragten auf kosten-beim-zahnarzt.de finden die Härtefallregelung gerecht.


Normalerweise hat der Patient bei Zahnersatz eine Eigenleistung zu zahlen. Das bedeutet bei der Regelversorgung schon einmal, dass der Patient gut 50 Prozent der Gesamtkosten für seinen Zahnersatz selbst zahlen muss. Es gibt allerdings auch Menschen in Deutschland, die das nicht können, weil sie entweder zu wenige verdienen oder keine Arbeit und damit kein eigenes Einkommen haben. In diesem Fall tritt auch bei Zahnersatz, wie bei allen anderen ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen die Härtefallregelung in Kraft. Das bedeutet, dass der Patient einen Zuschuss vom Amt erhält. Allerdings gibt es diesen Zuschuss natürlich nicht von der Agentur für Arbeit, sondern von der Krankenkasse, bzw. der GKV, bei der alle Arbeitslose versichert sein müssen. Das heißt die Agentur für Arbeit übernimmt durch die Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse für den Arbeitslosen bzw. Hartz IV Empfänger nur indirekt die Kosten für den Zahnersatz. Aufgrund des in Deutschland geltenden Solidaritätssystems übernimmt die Krankenkasse für die Arbeitslosen bzw. Hartz IV Empfänger die Kosten für den Zahnersatz - in der Regel in voller Höhe.

Verständnis Eigenanteil und Festzuschuss
Ca. 25 % verstehen das mit Eigenanteil, Regelversorgung und Festzuschuss beim Zahnarzt.


Doppelter Festzuschuss auf Antrag

Bei Zahnersatz bedeutet das, dass dem Patienten auf Antrag und bei Genehmigung der doppelte Festzuschuss für den Zahnersatz bezahlt wird. Und dies bedeutet, dass der Eigenanteil des Patient gegen Null sinken kann. Vielleicht wird die eine oder andere Leistung nicht übernommen, aber auch nur solche, die nicht im Leistungskatalog aufgeführt sind. Bei Zahnersatz kann dies zum Beispiel der Wunsch nach einer Goldkrone sein. Dabei werden dem Patienten aber auch nur die anteiligen Kosten aufgebürdet, die die Goldlegierung im Vergleich zur Regelversorgung mehr kostet. Allerdings verzichten die meisten, die unter die Härtefallregelung fallen automatisch auf einen derartigen höherwertigen Zahnersatz, weil sie sich die Mehrkosten einfach nicht leisten können.
Der entsprechende Antrag auf den doppelten Festzuschuss muss über den Zahnarzt gestellt werden. Dieser reicht den Antrag des Patienten gemeinsam mit dem Heil- und Kostenplan ein und die Krankenkasse entscheidet dann über den Heil- und Kostenplan und auch über die Genehmigung des doppelten Festzuschuss, wenn eine entsprechende Bedürftigkeit vorliegt.

Zuschuss Krankenkasse für Zahnersatz
97 % sind der Meinung, dass die Krankenkasse bei Zahnersatz mehr
bezuschussen sollte.



In diesem Fall übernehmen die Krankenkassen auch die vollen Kosten für den Zahnersatz, wenn eine konventionelle prothetische Versorgung - also die Regelversorgung - nicht möglich ist. Dies kann der Fall sein, wenn der Patient an größeren Kiefer- oder Gesichtsschäden leidet, die durch eine Tumoroperation entstanden sind - häufig ein Grund, warum ein Betroffener häufig in die Arbeitslosigkeit abrutscht - oder Entzündungen des Kiefers vorliegen bzw. eine Operation wegen großer Zysten oder eine Operation wegen Krankheiten des Knochensystems oder angeborenen Fehlbildungen des Kiefers vorliegen.

Härtefallregelung und gleitende Härtefallregelung

Bei der Härtefallregelung unterscheidet man in die normale Regelung und in die gleitendende Härtefallregelung. Unter die Härtefallregelung fallen aber nicht nur Arbeitslose, sondern auch Menschen, deren Einkommen 2015 monatlich brutto nicht mehr als 1134 Euro beträgt (mit einem Angehörigen darf das Einkommen 1559,25 Euro nicht überschreiten und mit zwei Angehörigen nicht höher liegen als 1842,75 Euro und mit drei Angehörigen nicht höher als 2.126,25 Euro). Über dieses monatliche Bruttoeinkommen kommen inzwischen viele Familien nicht hinweg. Die Einkommen aus mehreren Jobs sind natürlich zusammenzurechnen. Liegt nun aber das Bruttoeinkommen jeweils nach der Zahl der Angehörigen nur geringfügig höher, heißt das aber nicht, dass es nicht auch noch hart ist, wenn für ein Familienmitglied eine entsprechend teure Zahnbehandlung bzw. ein Zahnersatz bezahlt werden muss. Denn auch dann hat der Patient Anspruch auf einen höheren Zuschuss der Krankenkasse. Allerdings auch nur noch anteilsmäßig entsprechend der Höhe ihres Einkommens im Monat. Auch hier gelten natürlich Einkommensgrenzen. Doch ein Patient mit einem Einkommen von 1176 Euro kann, wenn er ledig ist, nach § 55 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB V mit einem höheren Festzuschuss rechnen.

Härtefallregelung gerecht oder nicht
63 % finden die Härtefallregelung für Zahnersatz gerecht.


Grundsätzlich erhalten GKV-Versicherte für die Regelversorgung von der Krankenkasse den Betrag, der sich aus der Differenz zwischen den monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt und der zur Erbringung eines 2-fachen Festzuschusses maßgebenden Einnahmegrenze errechnet. Dabei umfasst der so gewährte Festzuschuss einen Betrag, der nicht höher ist als der 2fache Festzuschuss, aber nicht höher liegt als die tatsächlich entstandenen Kosten für die Behandlung bzw. den Zahnersatz. Dem Patienten wird in diesem aber auch eine zumutbare Eigenbelastung aufgebürdet. Allerdings gilt auch hier, dass über die Regelversorgung hinausgehende Behandlungen bzw. Methoden, die zudem im Leistungskatalog der Krankenkassen nicht aufgeführt sind, nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Diese Mehrkosten der Behandlungen gehen automatisch zu Lasten des Patienten.



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Voraussetzungen für Zuschuss der Krankenkasse

Die Frage ist allerdings erst einmal nicht, wie hoch der Festzuschuss sein wird, den ein Hartz IV Empfänger oder Geringverdiener erhalten wird. Zunächst gilt es erst einmal die Bedürftigkeit nachzuweisen. Dieser Nachweis geschieht durch die fundierten Ergebnissen der zahnärztlichen Untersuchung, die bei der Krankenkasse und bei der Agentur für Arbeit erst einmal belegt werden müssen. Wenn ein Zahnersatz wirklich notwendig ist, dann wird dieser in Normalfall auch gewährt bzw. bewilligt. Dabei gelten auch für Arbeitslose und Geringverdiener die sogenannten zumutbaren Eigenbelastungen. Das heißt 2 Prozent des Jahreseinkommens müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Chronisch Kranke zahlen nur 1 Prozent ihres Jahreseinkommens, wobei damit nicht nur der Zahnersatz gemeint ist, sondern alle ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen beinhaltet. Allerdings erhalten die meisten Hartz IV Empfänger eine Befreiungskarte, die Sie von Zuzahlungen völlig befreit wenn es um ärztliche und zahnärztliche Behandlungen und um Zahnersatz geht.

Weiterführende Infos:

Welche Zuschüsse für Zahnersatz gibt es vom Amt ?

Wann gibt es doppelten Festzuschuss für Zahnersatz?

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Was besagt die Härtefallregelung für Zahneratz

Wenn man sich Zahnersatz nicht leisten kann

Das sind die Kosten beim Zahnarzt für Hartz IV Empfänger

ALGII Zuschuss für Zahnersatz

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Befundorientierter Festzuschuss? (Die aktuellen Regeln zum Zahnersatz für gesetzlich versicherte Patienten) ProDente

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Antrag auf doppelten Festzuschuss für Zahnersatz (Innungskrankenkasse Berlin und Brandenburg)


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