Kosten beim Zahnarzt

Provisorium Kosten


» Bevor der Zahnarzt den bleibenden Zahnersatz anbringt, benötigt der Patient bis zu dessen Fertigstellung ein Provisorium, das es ihm ermöglicht, ungehindert zu essen und zu sprechen.

» Wünscht sich der Patient ein Zahnimplantat, kommt das Provisorium bis zur Ausheilung der Schraube zum Einsatz, ohne dass sich die Krankenkasse an den Kosten beteiligt.

» In einer Befragung gab die starke Mehrheit der Leser von kosten-beim-zahnarzt.de an, sie wünsche sich eine stärkere Bezuschussung des Zahnersatzes durch die Krankenkasse.

» Langzeitprovisorien bleiben im Unterkiefer bis zu sieben Monaten bestehen und dienen den Heilzwecken, sodass der Behandelte die Kosten eigenständig trägt.

» Je Zahn beläuft sich der Preis für ein Langzeitprovisorium im Schnitt auf 30 Euro.

» Geht das Provisorium einem Zahnersatz voraus, erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan.

» Knapp 25 Prozent der Befragten geben in einer Umfrage an, die Krankenkasse hätte ihren Heil- und Kostenplan abgelehnt.


Bevor ein fester Zahnersatz (Kosten) in das Gebiss eingebracht werden kann, ist in der Regel ein Provisorium nötig, damit der Patient ungehindert weiter zubeißen und essen kann und vor allem auch, dass die Ästhetik gewahrt bleibt. Eingebracht wird ein Provisorium zum Beispiel, wenn ein Zahnimplantat eingepflanzt werden soll für die Zeit in der die Schraube einheilen muss. Denn die Verblendung des Zahnimplantats kann nicht gleich draufgeschraubt bzw. draufgesetzt werden. Da die Kosten für ein Zahnimplantat eh überwiegend vom Patienten getragen werden müssen, verhält es sich bei den Kosten für das Provisorium in diesem Fall so, dass die Kosten der Patienten trägt. Die Krankenkasse beteiligt sich daran nicht, da sie für das Zahnimplantat eigentlich gar nichts zahlt, sondern nur einen Festzuschuss für einen Zahnersatz für die Regelversorgung gewährt, wobei diese aber ein Zahnimplantat überhaupt nicht vorsieht.



Zuschuss Krankenkasse für Zahnersatz
97 % sind der Meinung, dass die Krankenkasse bei Zahnersatz mehr
bezuschussen sollte.

Langzeitprovisorien

Anders sieht es bei Langzeitprovisorien nicht aus. Diese dienen insbesondere für die Stabilisierung der Bisslage sowie der der Kontrolle der jeweiligen Situation. Zum Einsatz kommen können diese aber auch wenn erheblich längeren Einheilzeiten bei Zahnimplantaten nötig sind. Diese können sich je nach Fall auf eine Dauer von 2 bis 4 Monaten erstrecken im Unterkiefer und auf 5 bis 7 Monate sogar im Oberkiefer. In diesem Fall werden meist Metallverstärkte Langzeitprovisorien zum Einsatz gebracht. Dabei ist es aber so, dass die Kosten für Langzeitprovisorien von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Denn es handelt sich hier um eine Form der Versorgung, die ausschließlich Heilzwecken dient und durch die Eingliederung der endgültigen Versorgung unbrauchbar wird. Das bedeutet, dass die Kosten dafür vom Patienten selbst zu tragen sind. Die Kosten, die vom Patienten getragen werden müssen, liegen allerdings in einem kleinen Bereich. Pro Zahn werden allerhöchstens 30 Euro fällig. Wenn eine Metallverstärkung gewünscht oder erforderlich ist, kann das Provisorium je Zahn auch schon mal über 40 Euro kosten. Allerdings sind auch die Modellkosten zu tragen vom Patienten.

Heil- und Kostenplan

Für ein Provisorium für einen Zahnersatz ist es allerdings üblich, dass auch ein Heil- und Kostenplan erstellt wird. Dieser muss allerdings unabhängig von dem Heil- und Kostenplan sein, der für den eigentlichen Zahnersatz dient. Wurde ein derartiger Heil- und Kostenplan erstellt, prüft die Krankenkasse, ob sie einen Teil der Kosten übernimmt. Aufgrund von diesem Heil- und Kostenplan erstellt die Krankenkasse ihre Genehmigung und zeigt an welche Kosten sie dafür übernehmen wird. Auch hierfür gibt es einen Festzuschuss. Dabei sollte nicht vergessen werden den Heil- und Kostenplan anschließend auch bei der privaten Zahnzusatzversicherung einzureichen, wenn eine vorhanden ist. Dabei behalten sich die Krankenkassen der GKV vor bei einer größeren Versorgung mit einem Provisorium eine Vorbegutachtung einzuholen. Dabei kommt es auch immer darauf an welche Art von Provisorium gewählt bzw. vom Zahnarzt als für notwendig beachtet wird. Es gibt herausnehmbare Klammerprovisorien und eine Voll- bzw. Teilprothese, wenn später eine Voll- bzw. Teilprothese nötig wird. Die Krankenkasse vermerkt dabei auf dem Heil- und Kostenplan wie hoch der Anteil sein wird, den sie für das Provisorium übernehmen wird.

Genehmigung Heil-und Kostenplan
Bei mehr als 75% wurde Heil- und Kostenplan von Krankenkasse genehmigt.


Um für das Provisorium von der Krankenkasse einen Festzuschuss zu erhalten, ist es dabei wichtig, dass der richtige Antrag gestellt wird. Wird zum Beispiel ein Zahnimplantat gewünscht, zahlt die Krankenkasse normalerweise ja nicht, es sei denn, dass ein Antrag auf einen speziellen sogenannten "andersartigen Kassenkostenplan" gestellt und durch die Krankenkasse genehmigt wird. Allerdings verhalten sich die gesetzlichen Krankenkassen hier sehr unterschiedlich. Das heißt nicht von jeder der GKV- Krankenkassen auch bezahlt wird. Es handelt sich hierbei um sehr kleine und feine Unterschiede, auf die ein Versicherter achten sollte bevor er eine Krankenversicherung beitritt.



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Kostenübernahme bei der PKV

Bei der PKV sieht es wiederum ganz andersaus. Dabei muss für die Abklärung der Kostenübernahme auch vor Behandlungsbeginn eine Gesamtplanung mittels Kostenplan erstellt werden. Letztlich ist in der PKV die Höhe der Erstattung zwingend vom gewählten Tarif und auch von den entsprechenden Vereinbarungen abhängig, die der Versicherte mit seiner Krankenkasse getroffen hat.

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