Kosten beim Zahnarzt

Ist der Zahnarzt Kostenvoranschlag bindend ?


» Der Heil- und Kostenplan dient als Orientierungshilfe für den Zuschuss der Krankenkasse und der Eigenleistung, die der Patient unter Umständen erbringen muss.

» Über 42 Prozent der Leser auf kosten-beim-zahnarzt.de geben an, den Kostenvoranschlag ihres Zahnarztes nicht zu verstehen.

» Der Heil- und Kostenplan dient als unverbindliche Berechnung der möglichen Kosten.

» Kommt es zu einer Überschreitung der veranschlagten Kosten um bis zu 20 Prozent, muss der Patient dies akzeptieren.

» Dem Zahnarzt obliegt die Pflicht, seinen Patienten über diese höheren Kosten frühzeitig zu informieren.

» Erhöhen sich die Kosten für eine im Heil- und Kostenplan beschriebene Zahnbehandlung, besteht beim Zahnarzt eine Begründungspflicht.

» Nur 45 Prozent der Befragten versuchten laut der Umfrage, den Preis für eine Zahnbehandlung zu reduzieren.

» Bei 50 Prozent der Umfrageteilnehmer erklärte der Dentist den Heil- und Kostenplan nicht.


Der Heil- und Kostenplan hat vielerlei Zwecke. Zunächst einmal dient er dem Zahnarzt als Orientierungshilfe, was tatsächlich mit dem Patienten im Bezug auf eine Zahnbehandlung erforderlich ist und was vereinbart wurde. Der Zahnarzt trägt dort nämlich ein, was sein Befund ist und welche Versorgung er vorschlägt und letztlich auch was der Patient für eine Versorgung wünscht. Denn die Regelversorgung von Zahnlücken zum Beispiel ist nicht gerade das, was sich die meisten Patienten unter Ästhetik vorstellen. Das Problem ist dann, dass die Krankenkasse aber nur für die Regelversorgung einen Festzuschuss zahlt. Wenn eine höherwertige Versorgung gewünscht wird, dann entsteht eine Finanzlücke, die der Patient dann im Rahmen seiner Eigenleistung zu tragen hat. Dabei dient der Heil- und Kostenplan, wenn er von der Krankenkasse genehmigt zurückkommt zum Patienten diesem auch als Orientierung, was er wirklich an Zuschuss bekommt von der Krankenkasse und was er selbst aufbringen muss.

Kostenvoranschlag von Zahnarzt verstehen
34 % der Leser verstehen den Kostenvoranschlag ihres Zahnarztes.


Allerdings gibt es beim Heil- und Kostenplan einen Haken. Und zwar den, dass dieser nicht verbindlich ist, was auf zwei Blickwinkeln betrachtet werden muss. Denn Der Heil- und Kostenplan ist letztlich nur ein Vorschlag und eine unverbindliche Berechnung von den möglichen Kosten, die bei der Zahnarztleistung entstehen werden. Der Heil- und Kostenplan gilt daher aus der Sicht des Zahnarztes erst einmal als Vertragsanbahnung. Das bedeutet letztlich, dass keine Preisgarantie besteht. Wie bei einem Handwerker auch, kann es sein, dass es durch unerwartete Verhältnisse zu höheren Kosten kommen kann. Schließlich sieht der Zahnarzt auch nicht immer alle Schäden auf den Röntgenbildern ganz genau, nur meist dass es irgendwelche Schäden gibt.
Und auch nach dem BGB ist der Heil- und Kostenplan eine unverbindliche Berechnung der voraussichtlich entstehenden Kosten für die Zahnarztleistungen. Doch im BGB heißt es auch, das der Patient eine Überschreitung der veranschlagten Kosten von 20 Prozent immer einkalkulieren bzw. hinnehmen muss. Das heißt es besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Zahnarztrechnung um bis zu 20 Prozent teurer werden kann, als im Heil- und Kostenplan veranschlagt. Allerdings muss der Zahnarzt den Patienten darüber frühzeitig informieren und darf nicht einfach einen höheren Betrag in Rechnung stellen. Es kann auch vorkommen, dass der Betrag mehr als 20 Prozent des Betrages überschreitet, der im Heil- und Kostenplan verankert ist.



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Nicht bindend für den Zahnarzt

Das heißt der Heil- und Kostenplan ist für den Zahnarzt nur in der Hinsicht bindend, als dass er nur die Leistungen erbringen darf bzw. die gleichen Leistungen erbringen muss, die im Heil- und Kostenplan stehen. Der Zahnarzt kann also nicht statt einer Zahnkrone eine Zahnbrücke dem Patienten einsetzen. Hierfür wäre es nötig, dass der Krankenkasse zur Genehmigung ein geänderter bzw. ein neuer Heil- und Kostenplan vorgelegt wird. Der Zahnarzt muss allerdings die höheren Kosten auch begründen. Dies trifft vor allem dann zu, wenn er statt dem 2,3fachen Satz den 3,5fachen Satz berechnet. Doch dies kann leicht vorkommen, wenn der Heil-und Kostenplan schon vor Monaten erstellt wurde und sich die Zahnsituation beim Patienten inzwischen erheblich verschlechtert hat. Das heißt häufig muss der Zahnarzt in diesem Fall einen Zahn bevor er den Zahnersatz anpasst noch reparieren.

Zahnarztkosten reduzieren
45 % unserer Leser haben bei Ihrem Zahnarzt versucht, die
Zahnarztkosten zu reduzieren.



Begründung erforderlich

Dass der Patient in diesem Fall aufgeklärt werden muss, auch über die höheren Kosten, sollte selbstverständlich sein. Die Begründung ist natürlich auch dann erforderlich, wenn der Zahnarzt noch weitere Maßnahmen durchführen muss. Diese muss er sich, wenn die GKV dafür einen Festzuschuss vorsieht, in einem separaten Heil- und Kostenplan noch einmal der Krankenkasse zur Prüfung vorlegen.
Schon mal bei Zahnarztkammer beschwert
85 % haben sich noch nie bei einer Zahnarztkammer beschwert. Hingegen
15% sind der Meinung, dass sie er hätten machen müssen.



Der Heil- und Kostenplan bietet dem Patienten aber dennoch auch Sicherheit. Nämlich darin steht genau, welche Leistungen durchgeführt werden sollen. Wenn der Zahnarzt sich nicht daran hält, dann kann der Patient vom Zahnarzt sogar Schadenersatz oder Schmerzensgeld verlangen. Denn unnötig hohe Kosten und Schmerzen muss der Patient nicht ertragen.

Unsere aktuellen Zahlen für den Heil-und Kostenplan in 2016

Wir haben unsere Leser gefragt:

  • Wie hat dir dein Zahnarzt deinen Kostenvoranschlag erklärt ?
  • Bist du mit deinem Kostenvoranschlag schon mal zu einem anderen Zahnarzt gegangen ?
  • Hast du deinen Kostenvoranschlag prüfen lassen ?

Erklärung und Bedeutung Kostenvoranschlag

Um vorweg zu sagen der Kostenvoranschlag ist der übliche Heil-und Kostenplan Ihres Zahnarztes. Leider muss auch ich sagen, dass ich diesen Plan nicht immer richtig verstehe. Oft sehr umfangreich und natürlich habe ich dann die einzelnen Erklärungen in der Praxis auch nicht parat. Allerdings habe ich auch schon bei einigen Zahnärzten gespürt, dass Nachfragen zum Kostenvoranschlag nicht immer gerne erwünscht sind. Nicht jeder Zahnarzt ist ein guter "Erzähler oder Aufklärer", hinsichtlich Kostentransparenz wünschen sich mehr Patienten und auch ich, dass Zahnärzte auf jeden Fall das Warum der anfallenen Kosten leicht und verständlich erklären. Bei unserer folgenden Umfrage kam nun das heraus:
Heil- und Kostenplan Erklärung durch Zahnarzt
Nur 40% meiner Leser empfanden die Erklärung des sogenannten Kostenvoranschlags verständlich. Über 50% haben überhaupt keine Erläuterung des Voranschlags bekommen, was ich echt erstaunlich finde. Man scheint seinem Zahnarzt bedingungslos zu vertrauen oder der Zahnarzt ist der Meinung, dass es Sache der Krankenkasse ist. Sicherlich wird der Kostenvoranschlag immer der Krankenkasse zugeschickt, welche dann diesen prüft. Aus Sicht des Zahnarztes kann man es vielleicht verstehen, weil sich die GOZ für den Patienten nicht einfach erlären lässt. Leider können wir unserem Zahnarzt in diesem Punkt nur vertrauen, allerdings kann ich nur hinweisen, dass man gerne diesen erstellten Kostenvoranschlag von einem zweiten Zahnarzt überprüfen lassen sollte. Das lesen Sie in meiner nächsten folgenden Umfrage.


Prüfung Kostenvoranschlag

Heil- und Kostenplan prüfen lassen
Immerhin 15% haben den Kostevoranschlag ihres Zahnarztes prüfen lassen. Die Mehrheit von 40% wusste nicht, dass man diesen checken lassen kann. 45% haben das natürlich dann auch nicht machen lassen. Ich kann Ihnen nur empfehlen, dass Sie mal zur Prüfung einfach Ihre Krankenkasse kontaktieren. Es ist nur ein Anruf und Sie erfahren dann interessante Details, wie man Kosten einsparen kann. Selbst Krankenkassen bieten Ihnen Kooperationen mit Zahnersatz Auktions Portalen, die Ihnen erheblich Geld einsparen können.

Mit Kostenvoranschlag zum zweiten Zahnarzt

Mit Heil- und Kostenplan zum zweiten Zahnarzt
85% unserer Leser sind nicht mit ihrem vorhandenen Kostenvoranschlag zu einem zweiten oder anderen Zahnarzt gegangen ? Nach meinem Wissenstand vor 10 Jahren kann ich das absolut nachvollziehen, da ich mich das auch nicht getraut hätte. Nach meinem jetzigen Wissenstand würde ich das jederzeit durchführen. Insbesondere dann, wenn ich höhere Kosten für Zahnersatz hätte. Wenn in Ihrem Kostenvoranschlag steht: Eigenanteil für eine Zahnbrücke in Höhe von 2.600 Euro, können Sie durch eine zweite Zahnarztmeinung ca. 1.000 Euro weniger zahlen, sicherlich alles abhängig vom Material und Dentallabor. Bezüglich Material und Dentallaboren lassen sich die meisten Kosten sparen, dass kann ich Ihnen aus sicheren Quellen bestätigen. Also, warum immer nur den "hauseigenen" Zahnarzt vertrauen ? Ich habe vor einigen Monaten einigen jüngeren Zahnarzt kennengelernt, der hat mir Sachen erzählt, dass glauben Sie nicht. Jüngere Zahnmediziner sind teilweise etwas fortschrittlicher in Bezug Zahnerhaltung, weil Sie teilweise neueste und aktuelle Erkenntnisse aus der Zahnmedizin haben.

Weiterführende Infos zu Kostenvoranschlag :

Ist der Zahnarzt KOstenvoranschlag bindend ?

Wie lange ist der Kostenvoranschlag gültig ?

Erklärung Kosten und Heilplan

Faktoren die Kostenhöhe beeinflussen

Bis wann Kosten- und Heilplan eingereicht werden muss

In Kosten- und Heilplan Zahnlücken ersetzen

Den Kosten- und Heilplan ändern lassen


Zahnarzt Kosten sparen

Sie finden hier eine Übersicht der häufigsten Probleme in der Zahnmedizin. Wählen Sie unten ein Thema und erhalten alle Antworten über diese Thematik:

   
   
   
   
   


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Michael Mitterer

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seit 10 Jahren
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ZAHNERSATZ KOSTEN :

500 bis 2.000 Euro betragen die Zahnprothesen Kosten

500 bis 1.200 Euro betragen die Zahnkrone Kosten

900 bis 4.100 Euro betragen die Zahnimplantate Kosten

300 bis 2.500 Euro betragen die Zahnbrücken Kosten

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63 % finden die Zahnersatz Härtefallregelung gerecht.

10 % haben für Zahnersatz Kredit aufnehmen müssen.

62 % wurden die Wurzelbehandlung Kosten bezahlt

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