» Im Heil- und Kostenplan (HKP), stellt der Zahnarzt die voraussichtlichen Kosten für eine Zahnbehandlung auf.
» Der Plan enthält Informationen über defekte Zähne und welche Reparaturmaßnahmen oder welcher Zahnersatz zum Einsatz kommen.
» Beim Ausfüllen des Heil- und Kostenplans verwendet der Dentist bestimmte Abkürzungen, die auch die Sachbearbeiter der Krankenkasse kennen.
» Auf Grundlage des HKP kann der Zahnarzt seine Abrechnung für die Krankenkasse und den Patienten erstellen.
» Bis zu 20 Prozent darf der Dentist den veranschlagten Preis im Heil- und Kostenplan überschreiten.
» In einer Umfrage geben 42 Prozent der Befragten an, kein Bonusheft zu besitzen und somit keine zusätzlichen Zuschüsse von der Krankenkasse zu erhalten.
» Auf dem HKP kennzeichnet der Zahnarzt die Leistungen der Regelversorgung mit einem "R".
» Knapp 43 Umfrageteilnehmer geben an, den Kostenvoranschlag ihres Zahnarztes nicht zu verstehen.
Der Heil- und Kostenplan - auch Kosten- und Heilplan häufig genannt und HKP abgekürzt, ist ein
Formular, das Auskunft gibt über die zahnärztlich-prothetische Leistungen, die der Zahnarzt ausstellt.
Auf diesem listet der Zahnarzt alle Kosten auf, die voraussichtlich entstehen werden für die
Behandlung, die er durchführt. Dafür muss der Zahnarzt natürlich erst einmal selbst seine eigenen
Kosten recherchieren und festlegen, was er anhand der Inaugenscheinnahme des Patienten bzw.
dessen Zahnstatus macht bzw. das Problem, das der Patient hat, erst einmal identifiziert. Der Heil-
und Kostenplan enthält dabei genaue Angaben darüber, was für Zähne einen Defekt haben bzw.
welche zur Reparatur bzw. Ersatz anstehen. Der Zahnarzt verwendet dabei bestimmte Abkürzungen,
die auch den Sachbearbeitern der Krankenkasse bekannt sind. Der Zahnarzt arbeitet hier sehr genau
- davon kann der Patient ausgehen - weil der Heil-und Kostenplan für den Zahnarzt noch eine weitere
Bedeutung hat, nämlich als Abrechnungsgrundlage.
Ca. 25 % verstehen das mit Eigenanteil, Regelversorgung und Festzuschuss beim Zahnarzt.
Denn der Heil-und Kostenplan zeigt genau auf,
welche Kosten dem Patienten entstehen und welche Einnahmen der Zahnarzt hat. Dabei splittet es
sich dann auf zwischen Festzuschuss, den der Zahnarzt direkt für seine Leistung von der
Krankenkasse erhält und dem Eigenanteil für den Versicherten. Der Zahnarzt ist dabei der Gewinner,
denn auf der Grundlage des Heil- und Kostenplans kann er seine endgültige Abrechnung an den
Patienten und die Krankenkasse erstellen.
Und die hat sogar noch einen Spielraum von 20 Prozent.
Denn der Zahnarzt darf auch 20 Prozent höhere Kosten noch dem Patienten in Rechnung stellen.
Diese gehen aber vollständig zu Lasten des Patienten, weil die Krankenkasse nur den Festzuschuss
zahlt, egal ob hinterher noch einige Nebenforderungen des Zahnarztes entstehen oder nicht. Denn
mehr als ein Kostenvoranschlag ist der Heil- und Kostenplan nicht. Er dient nur der
Kostentransparenz für den Patienten und als Klärung, wer welche Kosten in welcher Höhe tragen
wird. Bei Reparaturmaßnahmen am Zahnersatz ist es allerdings üblich, dass der Heil- und Kostenplan
nachgereicht wird.
Heil- und Kostenpläne werden für gesetzlich versicherte Patienten und für privat versicherte Patienten nach recht unterschiedlichen Bestimmungen vom Zahnarzt erstellt. Doch da immer mehr private Versicherungen auch die Erstellung von einem Heil- und Kostenplan verlangen und diesen vorgelegt haben möchten, bleibt den Zahnärzten nicht anders übrig, als diesen zu erstellen. Denn dazu ist der Zahnarzt verpflichtet, ob er nun Zeit oder Lust hat oder nicht. Die Unterschiede zwischen den Heil- und Kostenplänen für gesetzlich versicherte Patienten und für privat versicherte Patienten liegt darin, dass am Ende kein Festzuschuss von den privaten Versicherern gezahlt wird. Der Zahnarzt berechnet dafür, war er auch schon im Heil- und Kostenplan angibt, einen höheren Satz, nämlich für Privatpatienten in der Regel den 3,5fachen Satz.
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Einige Felder des Heil- und Kostenplans sind - was dem Patienten in der Regel gleich ins Auge sticht - dunkelgrün unterlegt. Dies hat Datenverwertungsverbotsgründe, das heißt diese sollen nicht maschinell gelesen werden können. Weitere auffällige Felder sind die für die Regelversorgung (mit "R" gekennzeichnet), in das der Zahnarzt die gewählte Versorgungsart auf der Basis des befundorientierten Festzuschuss einträgt. Dabei ist das Befundschema jeweils für den Ober- und Unterkiefer eingeteilt. Zudem hat auch jeder Zahn seine Nummer, und zwar nach dem einheitlichen Zahnschema
Aus der Kombination der beiden Nummern ergibt sich dann im Heil-und Kostenplan die genaue Position eines Zahns, der behandelt wird.
Die Abkürzung "TP" steht für Therapieplanung, das heißt die Art von Versorgung wird hier eingetragen, für die sich der Patient entschieden hat. Die Bedeutung der Kürzel, die in diesen Feldern eingetragen werden durch den Zahnarzt sind für den Patienten auf dem Formular von ihrer Bedeutung her abgedruckt. In der Zeile "B" trägt der Zahnarzt ein, was konkret sein Befund war. Für die geschätzten Kosten, die das Labor berechnen wird für die Herstellung des Zahnersatzes trägt der Zahnarzt ebenfalls die Kosten ein. Gerade dieser Punkt ist von der Höhe dann doch recht unsicher, da sich die Preise der Dentallabore durchaus von heute auf morgen ändern könnten. Allerdings holen sich die Zahnärzte natürlich zuvor auch einen korrekten Preis ein, und zwar vom Dentallabor. Das heißt im Normalfall hat der Zahnarzt dafür ebenfalls bereits schon einen Kostenvoranschlag vorliegen.
Alle diese Angaben finden sich im Übrigen in Teil 1 des Heil-und Kostenplans, während Teil 2 die Anlage zum Heil- und Kostenplan darstellt. Dieser wird dann relevant, wenn der Patient eine höherwertige Versorgung als die mit der Regelversorgung wünscht. Dann bringt der Zahnarzt nämlich die GOZ ins Spiel. Auch hier gibt es Kürzel, die verwendet werden und entsprechend in der Anlage (also in Teil 2) aufgeführt sind. Beide Teile werden von der Krankenkasse sehr genau durchgesehen und letztlich genehmigt.
Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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